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Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen richtet sich an Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht oder noch nicht in der Lage sind, ihr Leben in allen Bereichen des Alltags eigenverantwortlich zu gestalten.

Durch das Betreute Wohnen soll für psychisch kranke Menschen die Möglichkeit geschaffen werden, Klinikaufenthalte zu verkürzen und frühzeitig wieder in der eigenen Wohnung oder in einer betreuten Wohngemeinschaft der Bürgerhilfe zu leben.

Es gibt zwei Formen von Betreutem Wohnen:
Einmal besteht die Möglichkeit in der eigenen Wohnung betreut zu werden, zum anderen verfügt die Bürgerhilfe über Wohngemeinschaftsplätze in angemieteten Häusern, in denen maximal drei Bewohner in einer Wohnung zusammenleben.

Die Betreuung orientiert sich dabei an der individuellen Situation des Klienten und bietet Hilfestellung und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen.
Ziel dieser Betreuungsform ist es, dem Patienten zu ermöglichen, sich soweit zu rehabilitieren, dass er wieder selbständig und aktiv am Alltag teilnehmen kann.


Aufgenommen werden können alle psychisch kranken Menschen.
Vor der Aufnahme in eine betreute Wohngemeinschaft benötigen wir ein Bewerbungsschreiben sowie einen kurzen Lebenslauf. Danach findet ein Informationsgespräch statt.
Weiterhin ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach §§ 53 ff. SGB XII notwendig, sowie eine Abklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, um eine eventuelle Zuzahlungsverpflichtung durch die betreute Person festzustellen.

Betreutes Wohnen
Darmstädter Landstr. 104-106
60598 Frankfurt
Telefon 069 60324432
Fax 069 612943

E-Mail bw@bsf-frankfurt.de