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Es gibt zwei Formen von Betreutem Wohnen:
Einmal besteht die Möglichkeit
in der eigenen Wohnung betreut zu werden, zum anderen verfügt die Bürgerhilfe
über Wohngemeinschaftsplätze in angemieteten Häusern, in denen
maximal drei Bewohner in einer Wohnung zusammenleben.
Die Betreuung orientiert sich dabei an der individuellen Situation
des Klienten und bietet Hilfestellung und Unterstützung in den verschiedenen
Lebensbereichen.
Ziel dieser Betreuungsform ist es, dem Patienten zu ermöglichen, sich
soweit zu rehabilitieren, dass er wieder selbständig und aktiv
am Alltag teilnehmen kann.
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