Header ohne Schriftzug

 

Verein, Leitbild und Organigramm

Wir geben unser Bestes, um unsere Arbeit nach diesem Leitbild auszurichten:

Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Unser Ziel
Das Ziel unserer Arbeit ist, seelisch gesundes Leben zu fördern. Wir unterstützen psychisch kranke Menschen, eine dauerhafte Perspektive für ein eigenständiges Leben in der Gemeinschaft zu entwickeln.

Unsere fachliche Kompetenz
Unsere Stärke ist die Professionalität und Eigenverantwortlichkeit in der Begleitung und Beratung von Menschen in seelischen Notlagen. Wir übernehmen mit unseren Hilfeangeboten Verantwortung in der sozialpsychiatrischen Versorgung für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger.

Unsere soziale Kompetenz
Wir begegnen psychisch kranken Menschen (Bürgern) mit Offenheit, Echtheit und in Anerkennung ihrer Individualität (und wirken hiermit verändernd auf die Realität der Psychiatrie ein).Verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2000

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2000

Die Bürgerhilfe, ein eingetragener und gemeinnütziger Verein:

Nach deutschem Vereinsrecht (BGB) ist die Mitgliederversammlung das höchste Organ eines Vereins. Sie fungiert laut Satzung als Aufsichtsgremium und wählt alle 2 Jahre den ehrenamtlichen Vorstand. Dieser wiederum bestellt und „beaufsichtigt“ die Geschäftsführung. Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgabenverteilung, sowie Rechte und Pflichten zwischen Vorstand und Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für alle wesentlichen Geschäftsprozesse und leitet diese. In der betrieblichen Hierarchie existiert außerdem eine Leitungsebene in den drei Bereichen Ambulante Dienste, Tagesgestaltung und Wohnheim.

 

 

Nach oben